Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 1257/19

Datum:
21.04.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1257/19
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2021:0421.3K1257.19.00
 
Schlagworte:
Polen; polnische Fahrerlaubnis; Ungültigkeit; Inlandsungültigfkeit; Wohnsitz
Normen:
FeV § 28; FeV § 28 Abs 4 S 2; FeV § 28 Abs 4 S 1 Nr 2; Richtlinie 2006/126/EG Art 2 Abs 1
Leitsätze:

Zur bejahten Inlandsungültigkeit eines polnischen EU-Führerscheins, bei dem trotz der Eintragung einer polnischen Adresse des Inhabers davon auszugehen ist, dass er unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt worden ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank