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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 855/20

Datum:
25.11.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 855/20
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2020:1125.9L855.20.00
 
Schlagworte:
COVID-19; Corona-Pandemie; Präsenzunterricht; Distanzunterricht; Attest; Vorerkrankung Angehörige; Schutzpflicht; Ermessensreduzierung auf Null
Normen:
GG Art 2 Abs 1; GG Art 6 Abs 1; GG Art 7 Abss 1; VwGO § 123
Leitsätze:

Eine - stests befristete - Entbindung vom Präsenzunterricht kann nur Betracht kommen, wenn sich die oder der Angehörige des Schülers aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Dies ist durch aussagekräftige ärztliche Atteste glaubhaft zu machen.

 
Tenor:

1.Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als  Gesamtschuldnerinnen.

2.Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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