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Verwaltungsgericht Aachen, 7 L 758/20

Datum:
22.10.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 758/20
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2020:1022.7L758.20.00
 
Schlagworte:
Corona; Sperrstunde; Coronaschutzverordnung; Erforderlichkeit Spielhalle
Normen:
IfSG § 28
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der am 19. Oktober 2020 erhobenen Klage gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 7 K 2554/20 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 14. Oktober 2020 wird angeordnet, soweit dort unter Ziffer IV für öffentliche Vergnügungsstätten eine Sperrstunde für 24.00 Uhr angeordnet wurde.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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