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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 848/20

Datum:
13.11.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 848/20
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2020:1113.6L848.20.00
 
Leitsätze:

Nach der für den November 2020 geltenden CoronaSchVO ist eine Zusammenkunft nach einer Beerdigung (sog. "Beerdigungskaffee") keine ausnahmsweise zulässige Veranstaltung.

 
Tenor:

1.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

   Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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