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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 328/20

Datum:
28.05.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 328/20
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2020:0528.3L328.20.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis; Entziehung; Amphetamin; DMAA; DMBA; Methylhexanamin; immunologischer Test; Massenspektrometer; Immunassay; gaschromatographisch-massenspektrometrisches Verfahren; Analytik; Bestätigungsanalytik; Molkül: molare Masse; Summenformel
Normen:
StVG § 3 Abs 1; FeV § 46
Leitsätze:

1. Zur sofortigen Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums.

2. Die Bestätigungsanalytik durch ein gaschromatographisch-massenspektrometrisches Verfahren führt anerkanntermaßen zu forensisch gesicherten Drogennachweisen.

3. Es fehlt jeder Anhalt, dass ein positiver Befund auf Amphetamin bei der genannten Bestätigungsanalytik in der Weise verfälscht sein könnte, dass er in Wahrheit auf der in amerikanischen Nahrungsergänzungsmitteln ("Pre-Workout-Boosters") von Wissenschaftlern der Harvard Medical School darin nachgewiesenen Substanz 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) beruht.

4. Ist ein massenspektrometrisches Verfahren durchgeführt worden, kommt es auf die Frage des Aussagewerts von immunologischen Tests (Immunassays) nicht an.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.524,33 Euro festgesetzt.

 
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