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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 820/20

Datum:
13.11.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 820/20
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2020:1113.1L820.20.00
 
Schlagworte:
Kinder- und Jugendhilfe; Umgangsrecht; Begleitung; Familiengericht; Kindeswohlgefährdung
Normen:
VwGO § 123; SGB VIII § 18
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin bis zum 30. Juni 2021 Hilfe zur Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts in Gestalt der Gewährung einer Umgangsbegleitung für die nach Maßgabe der familiengerichtlichen Regelung durchzuführenden Kontakte der Antragstellerin zu ihrer Tochter - 14-tägig mittwochs von 14 bis 17 Uhr - zu gewähren.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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