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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1794/20

Datum:
21.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
1 K 1794/20
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2020:1221.1K1794.20.00
 
Schlagworte:
Freiwillige Feuerwehr; Rückstufung; Vertraulichkeit; E-Mail; Hauptverwaltungsbeamter
 
Tenor:

Der Bescheid des Leiters der Feuerwehr der Beklagten vom 15. Mai 2020 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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