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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1186/18

Datum:
28.10.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1186/18
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2019:1028.7K1186.18.00
 
Schlagworte:
Leber; Lebersegment; Interventionelle Maßnahmen; Strahlendiagnostik; Gefäßgebiet; Arterie; Embolisation; TACE
Normen:
GOÄ Ziffer 5357; GOÄ Ziffer 3185
 
Tenor:

Im Umfang der Klagerücknahme (d.h. wegen eines Betrages in Höhe von 5,28 €) wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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