Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 1608/18

Datum:
17.09.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
2 K 1608/18
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2019:0917.2K1608.18.00
 
Schlagworte:
Angebote zur Unterstützung im Alltag; Anerkennung; Zuverlässigkeit; Straftaten; Körperverletzung; Alkoholsucht
Normen:
SGB XI § 45a; Anerkennungs- und Förderungsverordnung;; AnFöVO § 7 Abs 1 Nr. 5; AnFöVO § 12
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank