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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 2786/17

Datum:
07.12.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2786/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2018:1207.9K2786.17.00
 
Schlagworte:
Schülerfahrkosten; Primus Schule; Grundschule; nächstgelegene Schule; unvollständiger Austauschvertrag
Normen:
SchfkVO NRW § 9 Abs 1; VwVfG NRW § 59 Abs 2 Nr 4; VwVfG NRW § 56 Abs 2
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bürgermeisters der Beklagten vom 24. April 2017 verpflichtet, die Schülerfahrkosten der Klägerin für das Schuljahr 2016/2017 zum Besuch der Gemeinschaftsgrundschule K.      -O.    , Teilstandort X.        , zu übernehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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