Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 8 L 2032/17

Datum:
19.03.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 2032/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2018:0319.8L2032.17.00
 
Leitsätze:

Nach Art. 2 Abs. 1, 2. Var. des Europäischen Übereinkommens über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 (BGBl. 1994 II, S. 2645) geht die Verantwortung für einen in Italien anerkannten Flüchtling auf Deutschland über, wenn Deutschland dem Flüchtling gestattet hat, länger als für die Gültigkeitsdauer des italienischen Reiseausweises in Deutschland zu bleiben.

 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums (8 K 6201/17) gegen die Abschiebungsandrohung nach Italien in der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 6. Dezember 2017 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

    Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten jeweils zur Hälfte.

3. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank