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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 673/18

Datum:
19.04.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 673/18
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2018:0419.6L673.18.00
 
Schlagworte:
Polizeirecht Wohnungsverweisung Rückkehrverbot Gefahrenprognose Anscheinsgefahr Verhältnismäßigkeit
Normen:
VwGO § 80 Abs 5; PolG NRW § 34a
 
Tenor:

1.  Frau T.      E.        , wohnhaft: L.            Straße xx, B.      , wird zum Verfahren beigeladen.

2.  Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen     werden nicht erstattet.

3.  Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,-- € festgesetzt.

 
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