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Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 1374/18

Datum:
17.09.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1374/18
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2018:0917.5L1374.18.00
 
Schlagworte:
Schutz; potentielles FFH-Gebiet; Rodung; artenschutzrechtliches Zugriffsverbot
Normen:
VwGO § 123; BNatSchG § 44 Abs 1
Leitsätze:

1. eine Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung eines (vermeintlichen) potentiellen FFH-Gebietes kann im Fall von vereinzelten Fällungen von Bäumen nicht angenommen werden

2. eine Verletzung artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG ist nicht zu besorgen, wenn vereinzelte Baumfällungen nur unter fachkundiger Begleitung durch Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen

 
Tenor:

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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