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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 1856/17

Datum:
29.01.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1856/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2018:0129.3L1856.17.00
 
Schlagworte:
niederländische Fahrerlaubnis; Aberkennung; Fahrerlaubnis; Entziehung; Amphetamin; DMAA; Methylhexanamin; immunologischer Test; Massenspektrometer; Immunassay; gaschromatographisch-massenspektrometrisches Verfahren; Analytik; Bestätigungsanalytik; Molkül; molare Masse; Summenformel
Normen:
StVG § 3 Abs 1; FeV § 46
Leitsätze:

Zur sofortigen Vollziehung der Aberkennung einer niederländischen Fahrberechtigung in Deutschland.

Die Bestätigungsanalytik durch ein gaschromatographisch-massenspektrometrisches Verfahren führt anerkanntermaßen zu forensisch gesichterten Drogennachweisen.

Es fehlt jeder Anhalt, dass ein positiver Befund auf Amphetamin bei der genannten Bestätigungsanalytik in der Weise verfälscht sein könnte, dass er in Wahrheit auf der in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Substanz DMAA (Methylhexanamin) beruht.

Ist ein massenspektrometrisches Verfahren durchgeführt worden, kommt es auf die Frage des Aussagewerts von immunologischen Tests (Immunassays) nicht an.

 
Tenor:

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt.

 
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