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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 2135/16.A

Datum:
31.07.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2135/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0731.9K2135.16A.00
 
Schlagworte:
Familie Familienflüchtlingsschutz unverzüglich Antragstellung Büma
Normen:
AsylG § 3, AsylG § 26 Abs 1, AsylG § 26 Abs 2, AsylG § 26 Abs 5
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. August 2016 verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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