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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 4134/17

Datum:
16.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4134/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:1016.7K4134.17.00
 
Schlagworte:
Starkverschmutzerzuschlag
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an die Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlags

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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