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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 2139/16.A

Datum:
12.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2139/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0412.7K2139.16A.00
 
Schlagworte:
Insulin Diabetes Versorgungslage Süden Norden
Leitsätze:

Im Norden Malis ist derzeit keine regelmäßige Insulinversorgung sichergestellt.

Im Süden Malis fallen für Insulin derart hohe Kosten an, dass ein durchschnittliches Monatsgehalt weitgehend aufgezehrt wird.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.              Das Verfahren wird um Umfang der Klagerücknahme eingestellt.

              Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung unter Aufhebung der Ziffern 4, 5 und 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03.08.2016 verpflichtet festzustellen, dass zu Gunsten des Klägers ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG für Mali vorliegt.

2.              Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt zu 2/3 der Kläger und zu 1/3 die Beklagte.

3.              Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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