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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 2107/16

Datum:
10.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2107/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0410.7K2107.16.00
 
Schlagworte:
Altrentner; Neurentner; Pflichtversicherter; freiwillig; gesetzliche Krankenkasse; Beihilfe
Normen:
BhV NW § 3; BhV NW § 3 Abs 3; BhV NW § 3 Abs 3 Satz 3; BhV NW § 3 Abs 4; SGB V § 5 Nr 11
Leitsätze:

Ein Rentner, der Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist, aber daneben grundsätzlich Beihilfe erhalten könnte, da er als Ehepartner eines verstorbenen Beamten Hinterbliebenenbezüge bezieht, kann für die Dauer der Wahl von Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 SGB V keine Beihilfe mehr erhalten (§ 3 Abs. 3 BhV NRW), es sei denn es werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur Zuschüsse gewährt (z.B. für Wahlleistungen für Chefarztbehandlung, Unterbringung in Zweibettzimmern oder Zahnersatz für Kronen).

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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