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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 736/16

Datum:
04.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 736/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0904.6K736.16.00
 
Schlagworte:
Umweltzone; Fahrverbot; Ausnahmegenehmigung; Gehbehinderung
Normen:
BImSchG § 47 Abs 1; BImSchG § 40 Abs 1; BImSchG § 40 Abs 3; 35. BImSchV § 1 Abs 2
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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