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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 1419/15

Datum:
08.12.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1419/15
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:1208.4K1419.15.00
 
Leitsätze:

Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

Anspruchseinbürgerung

§ 10 StAG

seit 8 Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet

im Einzelfall keine Unterbrechung durch gastwissenschaftlichen Forschungsaufenthalt an einer Universität im Ausland, wenn Schwerpunkt der Bindungen in familiärer und beruflicher Hinsicht gleichwohl im Bundesgebiet lag

 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ordnungsverfügung vom 29. Juli 2015 verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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