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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 113/16.A

Datum:
10.07.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 113/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0710.4K113.16A.00
 
Leitsätze:

Endurteil

Asyl Irak

Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG

verwitwete, alleinstehende 79-jährige Frau aus Bagdad ohne Familienanschluss im Irak, die zudem nicht unerheblich erkrankt ist

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. Januar 2016 verpflichtet, festzustellen, dass in der Person der Klägerin ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich des Irak vorliegt.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

 
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