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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 520/17

Datum:
07.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 520/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0407.3L520.17.00
 
Tenor:

1. a) Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig festgestellt, dass die Verkaufsstellen im Stadtbezirk O.          am Sonntag, den 9. April 2017 nicht aufgrund der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 in der Stadt H.             " vom 15. Februar 2017 geöffnet sein dürfen.

b) Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Beschlusstenor zu 1. a) unverzüglich nach Bekanntgabe dieses Beschlusses öffentlich bekannt zu machen und des Weiteren dem Aktionskreis H.             e.V. binnen derselben Frist schriftlich den Beschlusstenor zu 1. a) bekannt zu geben.

c) Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,-- € festgesetzt.

 
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