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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 6/17

Datum:
31.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 6/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0131.1L6.17.00
 
Schlagworte:
Ablehnung; Aufgabenbewältigung; Auswahlverfahren; Einstellung; Erlass; Hauptsache; Kommissaranwärterin; Mindestkörpergröße; Polizei; Vorwegnahme; weiblich; Zeitverlust
Normen:
GG Art 12; GG Art 19 Abs 4; GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Anspruch auf Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeivollzugsdienst für eine Bewerberin, die mit einer Körpergröße von 1,62 m die in Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene Mindestgröße von 1,63 m nicht erreicht

 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig bis zum rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen 2017 zuzulassen.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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