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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 50/17

Datum:
06.02.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 50/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0206.1L50.17.00
 
Schlagworte:
Dienstgeschäfte; sexuelle Beziehung; Lehrer; minderjährige Schülerin; Ermessensreduzierung auf Null; Gleichstellungsbeauftragte
Normen:
BeamtStG § 39; VwGO § 80 Abs 5; VwVfG NW § 46; LGG § 17; LGG § 18
Leitsätze:

Als Lehrer nimmt der Antragsteller die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule für die Schülerinnen und Schüler wahr.

Angesichts der sexuellen Distanzüberschreitung des Antragstellers gegenüber einer minderjährigen Schülerin ist das Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten als Lehrer erheblich beeinträchtig.

Die Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten ist unbeachtlich, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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