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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 1928/17

Datum:
27.12.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1928/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:1227.1L1928.17.00
 
Schlagworte:
Auswahl; Beamter; Besetzung; Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Dokumetation
Normen:
GG Art 33 Abs 2; GG Art 19 Abs 4; BeamtStG § 9; LBG § 19 Abs 6
Leitsätze:

Eine Auswahlentscheidung im Beförderungsverfahren verletzt den Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten, wenn sie ohne Dokumentation eines Besetzungsberichts erfolgt

 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die beiden bei der städtischen Feuerwehr zu besetzenden Stellen der Besoldungsgruppe A 9 Z LBesO NRW als Zugführer, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, die für Besetzungen mit den Beigeladenen vorgesehen sind, diesen zu übertragen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtlich Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 € festgesetzt.

 
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