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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 1130/17

Datum:
07.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1130/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0907.1L1130.17.00
 
Normen:
BBG § 22 Abs 4 Nr 2; GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123
Leitsätze:

Eine Vorschrift über eine Bewährungszeit, die - wie hier - Beförderungsaussichten von einem Mindestdienstalter abhängig macht, ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie der sachgerechten Anwendung des Leistungsgrundsatzes zu dienen bestimmt ist.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 10.000,- € festgesetzt.

 
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