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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 1113/16

Datum:
02.02.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1113/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0202.1L1113.16.00
 
Schlagworte:
Auswahl; Beamter; Beurteilung; Einzelfall; Fehler; geringere Anforderungen; Lebenserfahrung; Note; Statusamt
Normen:
GG Art 33 Abs 2; BBG § 22 Abs 1; BeamtStG § 9
Leitsätze:

Ein Beamter hat keine Aussicht auf Beförderung, wenn er mit einer um zwei Noten schlechteren dienstlichen Beurteilung mehr als 80 Plätze hinter dem letzten beförderten Konkurrenten steht

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 € festgesetzt.

 
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