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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 1076/16

Datum:
16.02.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1076/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0216.1L1076.16.00
 
Schlagworte:
Konkurrentenstreit; Dienstposten; dienstliche Beurteilung; Maßstab; Statusamt; BeurtBest BMVg
Normen:
GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123; BLV § 50
Leitsätze:

Der Inhalt dienstlicher Beurteilungen ist auf das Statusamt des Beamten zu beziehen, d. h. die im Beurteilungszeitraum auf dem oder den jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistungen sind allein am Maßstab des Statusamtes des Beamten zu messen.

 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Besetzung eines der beiden unter der Ausschreibungsnummer 0224/2016 ausge-schriebenen und nach A 9 BBesO bewerteten Dienstposten "Bürosachbearbeiterin/Bürosachbearbeiter (Objekt-ID 30378136 und 30378142)" im Referat Infra I 3 in der Abteilung Infrastruktur beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit dem Beigeladenen zu 2. rückgängig zu machen und den entsprechenden Dienstposten auch nicht mit einem anderen Bewerber zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

    Im Übrigen - die Besetzung des anderen Dienstpostens mit dem Beigeladenen zu 1. betreffend - wird der Antrag abgelehnt.

     Der Antragsteller und die Antragsgegnerin tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

2.  Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,- € festgesetzt.

 
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