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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 1070/16

Datum:
07.02.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1070/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0207.1L1070.16.00
 
Schlagworte:
Konkurrentenstreit; Beförderung; Begründung; plausibel
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Der Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten kann auch dadurch verletzt sein, dass ein Mitbewerber rechtswidrig zu gut oder jedenfalls mit einem nicht plausiblen Ergebnis beurteilt worden ist.

 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihr im Zuge der Beförderungsrunde 2016 zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 13_vz BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,- € festgesetzt.

 
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