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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2782/16.A

Datum:
16.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2782/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0316.1K2782.16A.00
 
Schlagworte:
Syrien; Kurdin; Flüchtlingsschutz; subsidiärer Schutz
Normen:
VwGO § 101 Abs 2; AsylG § 3; AsylG § 4
Leitsätze:

Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgungshandlung alleine wegen illegaler Ausreise, Asylantragstellung sowie längerem Auslandsaufenthalt kann bei syrischen Flüchtlingen nicht angenommen werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Urteils leistet.

 
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