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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2383/14

Datum:
14.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2383/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2017:0914.1K2383.14.00
 
Schlagworte:
Amtsarzt; Beamtin; Beschwerden; Beweis; Dienstunfall; Ereignis; gespuckt; Kausalität; Körperschaden; Lehrerin; psychisch; Sachverstädniger; Trinkflasche
Normen:
BeamtVG § 31
Leitsätze:

Einzelfall eines nicht nachgewiesenen Dienstunfalls, nachdem ein Schüler im Unterricht in die Trinkflasche der Klägerin gespuckt, sie später hieraus getrunken und nach Kenntnis von dem Vorfall psychische Beschwerden bekommen hatte.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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