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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 131/16

Datum:
19.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 131/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0419.9L131.16.00
 
Schlagworte:
Auflösung; Grundschule; Ratsbeschluss; Anordnung; Sofortvollzug; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsbefugnis; Rechtsschutzinteresse; Bürgerbegehren; Zulässigkeit; Sperrwirkung
Normen:
SchulG NRW § 26 Abs 6 S 6
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 9 K 338/16 erhobenen Klage gegen  den Beschluss des Rates der Antragsgegnerin zu Tagesordnungspunkt 8 c) vom 9. Dezember 2015 (Schließung des Schulnebenstandortes L.      des Grundschulverbundes L1.      -L.      und Durchführung des Unterrichts zentral am Schulstandort L1.      ) wird wiederhergestellt.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt.

 
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