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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 1066/15

Datum:
13.01.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1066/15
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0113.9L1066.15.00
 
Schlagworte:
Ordnungsmaßnahme; Verhältnismäßigkeit; Überweisung; Parallelklasse
Normen:
SchulG NRW § 53 Abs 1 S 2; SchulG NRW § 53 Abs 1 S 3
 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird für das Verfahren I. Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwältin X.      aus B.      beigeordnet.

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die mit Bescheid des Berufskollegs T.  vom 3. November 2015 ausgesprochene Überweisung in eine parallele Klasse wird angeordnet.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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