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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 687/16

Datum:
15.07.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 687/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0715.7K687.16.00
 
Schlagworte:
Beihilfe; Voranerkennung; Rehabilitation
Normen:
BBhV § 36
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der Kosten, die wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung ggf. zusätzlich - durch Anrufung des örtlich unzuständigen Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg - angefallen sind.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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