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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 2428/14

Datum:
01.06.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2428/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0601.7K2428.14.00
 
Schlagworte:
Ausbauvorteil; Nachteil; Wegfall; Parkplätze; Parkmöglichkeit; verkehrsberuhigter Bereich; Straßenausbaubeitrag
Leitsätze:

Wenn bei Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches Parkflächen großräumig ohne Ausgleich entfallen, ist der Ausbauvorteil für die beitragspflichtigen Anlieger erheblich gemindert.

Eine bloße Orienteriung an den Beitragssätzen für Anliegerstraßen wird der Vorteilssituation nicht gerecht.

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 14.11.2014 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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