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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1690/14.A

Datum:
12.02.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1690/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0212.7K1690.14A.00
 
Schlagworte:
Widerruf; Hochzeit; Rückkehr; Verfolgungsrisiko; subsidiärer Schutz
Leitsätze:

Der Widerruf subsidiären Schutzes nach Heimkehr anlässlich Hochzeitsfeier ist rechtmäßig. Durch Rückkehr und mehrwöchigen Aufenthalt im Heimatland und offizielle Zeremonie wird deutlich, dass kein Verfolgungsrisiko mehr besteht.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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