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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 69/16

Datum:
03.02.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 69/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0203.6L69.16.00
 
Schlagworte:
Polizeirecht Wohnungsverweisung Rückkehrverbot Ermittlungspflicht Ermessen Folgenabwägung offene Erfolgsaussichten
Normen:
VwGO § 80 Abs 5; PolG NRW § 34a
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.   Frau S.       T.     , B.----straße , B.     , wird zum Verfahren beigeladen.

2.   Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

      Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden      nicht erstattet.

3.   Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,-- € festgesetzt.

 
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