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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 2223/15

Datum:
21.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2223/15
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0421.6K2223.15.00
 
Schlagworte:
Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsfähigkeit; Attest; unverzüglich
Leitsätze:

Bescheid über das endgültige Nichtbestehen eines Moduls.

Attest zur fehlenden Prüfungsunfähigkeit nicht unverzüglich eingereicht.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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