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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 972/14

Datum:
03.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 972/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0303.5K972.14.00
 
Schlagworte:
Stilllegung Stilllegungsverfügung "Bauordnungsrechtliche Verfügung" "formelle Illegalität" Bauherr Bauherrenwechsel Störer Eigentumswechsel Eigentumsübergang Anscheinshaftung
Normen:
BauO NRW § 61, BauO NRW § 61 Abs 1, BauO NRW § 57 Abs 5, BauO NRW § 57 Abs 5 S 3
Leitsätze:

Rechtmäßigkeit einr bauordnungsrechtlichen Stilllegungsvrfügung wegen formeller Illegalität und Anscheinshaftung wegen Nichtanzeige eines Bauherrenwechsels

 
Tenor:

Soweit der Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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