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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1315/14

Datum:
08.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1315/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0908.5K1315.14.00
 
Schlagworte:
Nachbarklage; Wohnhauserweiterung; Häusergruppe; Abstandfläche; Rücksichtnahme; "erdrückende Wirkung"; Grenzbebauung; Hausgruppe; "offene Bauweise"; Wintergarten
Normen:
BauGB § 31; BauGB § 34; BauNVO § 22; BauNVO § 22 Abs 2; BauO NRW § 6
Leitsätze:

Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für grenzständige Erweiterung eines Hauses einer Hausgruppe

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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