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Verwaltungsgericht Aachen, 4 L 608/16

Datum:
10.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 608/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:1110.4L608.16.00
 
Schlagworte:
Reisefähigkeit; Psychische Erkrankung; qualifizierte ärztliche Bescheinigung; Suizidgefahr; Vermutung der Reisefähigkeit; Auflagen oder Zusatzmaßnahmen
Leitsätze:

Reisefähigkeit

Psychische Erkrankung

qualifizierte ärztliche Bescheinigung

Suizidgefahr

Vermutung der Reisefähigkeit

Auflagen oder Zusatzmaßnahmen

 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte Rechtsanwalt X.       aus F.          beigeordnet.

2. Der Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Abschiebung des Antragstellers vorläufig bis zum 10. Januar 2017 auszusetzen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 1.250.- € festgesetzt.

 
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