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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 978/16

Datum:
12.12.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 978/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:1212.1L978.16.00
 
Schlagworte:
Anforderungsprofil; Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Statusamt; Dienstposten
Normen:
GG Art 33 Abs 2
Leitsätze:

Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist das (angestrebte) Statusamt und nicht die Funktionsbeschreibung bzw. der Dienstposten mit seinen konkreten Anforderungen.

 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den im Ausschreibungsblatt BMVg Nr. 86/16 mit der Stellenausschreibung Nr. 33b/16 ausgeschriebenen und nach A 9 BBesO bewerteten Dienstposten "technische Beamtin/ technischer Beamter/ Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter im Bereich des Produktionsmanagements (Objekt-ID 31153188)" beim Mechatronikzentrum der Bundeswehr in K.      mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,- € festgesetzt.

 
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