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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 573/16

Datum:
18.07.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 573/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0718.1L573.16.00
 
Schlagworte:
Abbruch; Auslandsschuldienst; Ausschreibung; Auswahl; Besetzung; Bewerbung; Eignung; Leistung
Normen:
GG Art 33 Abs 2; SchulG § 61 Abs 4
Leitsätze:

Ein Stellenbesetzungsverfahren kann abgebrochen werden, wenn die Schulbehörde eine Schulleiterstelle für die Besetzung eines aus dem Auslandsschuldienst zurückkehrenden Schulleiters in Anspruch nimmt.

Ein Schulleiter, der von der Schulkonferenz nicht gewählt wird, ist für die Stellenbesetzung ungeeignet.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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