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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 558/16

Datum:
09.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 558/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0809.1L558.16.00
 
Schlagworte:
Anordnung dienstunfähig Fehltage Krankheit Polizeibeamter Untersuchung
Normen:
LBG NRW § 33 Abs 1, LBG § 115
Leitsätze:

In einer Anordung zu einer polizeiärztlichen Untersuchung, die wegen hoher krankheitsbedingter Fehlzeiten eines Polzeibeamten ergeht und zur Abklärung der Polizeidienstfähigkeit dienen soll, bedarf es keiner Angaben über die Art und den Umfang der vom Polizeiarzt erbtenen Untersuchung.

 
Tenor:

1.     Der Antrag wird abgelehnt.

        Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.     Der Streitwert wird auf 2.500,‑ € festgesetzt.

 
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