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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 420/16

Datum:
06.07.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 420/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0706.1L420.16.00
 
Schlagworte:
Beamte; dienstliche Beurteilung; Leistungssprung; Anforderungsprofi
Normen:
GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123; BBG § 9
Leitsätze:

Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,- € festgesetzt.

 
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