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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 185/16

Datum:
11.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 185/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0311.1L185.16.00
 
Schlagworte:
Zulassung; Auswahlverfahren; Förderphase; Ausbildung; höherer Polizeidienst; LAFP NRW; Höchstaltersgrenze; Bescheid; Aufhebung; Ermessen; Verfassungskonformität
Normen:
VwGO § 123 Abs 1 Satz 2; ZPO § 920 Abs 2; ZPO § 294; VwVfG NRW § 48; VwVfG NRW § 49
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zum zweiten Abschnitt des Auswahlverfahrens für die Zulassung zur Förderphase vor der Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst 2016 zuzulassen.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

 
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