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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 113/16

Datum:
29.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 113/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0329.1L113.16.00
 
Schlagworte:
Beamtenrecht Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Anordnung der sofortigen Vollziehung Justizvollzug Sicherungsverwahrung Ausführung
Normen:
BeamtStG § 39; VwVfG NRW § 28; VwGO § 80 Abs 5
Leitsätze:

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dient gemäß § 39 Satz 1 BeamtStG der dienstrechtlichen Gefahrenabwehr; die Maßnahme trägt nur vorläufigen Charakter. Mit ihr sollen durch eine sofortige oder wenigstens eine sehr rasche Entscheidung des Dienstherrn gravierende Nachteile durch die aktuelle Dienstausübung des Beamten für den Dienstherrn vermieden werden.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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