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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 998/14

Datum:
02.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 998/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0502.1K998.14.00
 
Schlagworte:
Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Verjährung; Zeitpunkt; Bereitschaftsdienst; Bundeswehrfeuerwehr
Normen:
BBG § 88; BMVergV § 5; AZV § 13
Leitsätze:

Ein Vergütungsanspruch wegen Mehrarbeit/Zuvielarbeit auf der Basis des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs und des nationalen beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruchs muss zuvor gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden und zeigt erst im Folgemonat Wirkungen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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