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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 690/14

Datum:
18.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 690/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2016:0818.1K690.14.00
 
Schlagworte:
Beamter; Dienstunfall; Festsetung; fiktiv; Unfallrente; Versicherungsträger
Normen:
BeamtVG § 30; BeamtVG § 31; SGB VII § 61 Abs 1 Satz 3
Leitsätze:

Kein Anspruch eines Versorgungsempfängers gegnüber seinem ehemaligen Dienstherrn auf anderweitige Festsetzung einer fiktiven Unfallversorgung, die zur Berechnung und Festsetzung einer dem Beamten von einem Versicherungsträger gewährten Rente dient.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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