Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 55/15.A

Datum:
02.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 55/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0302.9L55.15A.00
 
Schlagworte:
Dublin; Italien; Unterbringung
Leitsätze:

Die unerklärte krasse Diskrepanz zwischen den bekannten Zahlen von Asylsuchenden und Asylantragstellern einerseits und an Plätzen in Unterbringungseinrichtungen andererseits widerlegt die Vermutung regelkonformer Bedingungen und begründet die Annahme systemischer Mängel bei der Unterbringungssituation von Asylantragstellern in Italien.

 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte Rechtsanwalt L.        aus L1.    zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Aachen niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet, § 166 VwGO i. V. m. §§ 114, 115, 121 Abs. 2 ZPO.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 156/15.A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamtes vom 16. Januar 2015 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank